
Aktuelle Pflegesituation in Deutschland
Basierend auf der neuen Pflegevorausberechnung ist davon auszugehen, dass bis 2030 die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stark – mit regionalen Unterschieden – ansteigen wird. Parallel dazu wird die Zahl der Pflegenden in allen Bereichen der ambulanten und stationären Betreuung zunehmend NICHT ausreichen. Die Folge ist eine personelle Versorgungslücke. Und die betrifft nicht nur die Zahl der Menschen, die bis zum Jahr 2030 älter als 80 Jahre sind, sondern alle pflegebedürftigen Menschen. Und von ihnen wird es laut Statistik bis 2030 mehr als 3,5 Millionen geben. Voraussichtlich sollen die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg sowie die Großstädte Bremen, Hamburg, Frankfurt, Berlin und München am meinsten von dem Ungleichgewicht zwischen zu Pflegenden und Pflegepersonal betroffen sein.
Zusätzlich wird diese Versorgungslücke finanziell durch einen Rückgang der erwerbstätigen Menschen verschärft. Beide Faktoren spielen in der ambulanten und der stationären Pflege eine gravierende Rolle. Um es auf den Punkt zu bringen: Bis 2030 werden ca. 353.000 Pflegekräfte fehlen.
Auf politischer Ebene versucht man nun, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten und besser zu vermarkten. Parallel wird die ambulante Pflege in vertrauter Umgebung besonders gefördert. Diese Maßnahmen kommen jedoch zu spät und werden nicht ausreichen: Bedenkt man, dass fast 60 % der 90 – 94-jährigen, über 30 % der 85 – 89-jährigen und sogar fast 20 % der 80 – 84-jährigen Menschen pflegebedürftig sein werden. Denn schon ab dem 70. Lebensjahr steigt die Pflegebedürftigkeit derzeit durchschnittlich auf über 5 %.
Verschiedene kommunale Projekte sollen dieser besorgniserregenden Entwicklung nun entgegensteuern.
So zum Beispiel eine ergebnisorientierte Steuerung durch Kontaktmanagement in Heidelberg zu Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen. Aber auch Einrichtungen wie Mehr-Generationen-Häuser oder „Alt und Jung unter einem Dach“ sollen die Betreuung über Generationen hinweg auf freiwilliger Basis sicherstellen. Das sind durchaus zu begrüßende Ansätze, für Menschen, die trotz Pflegebedürftigkeit eigenständig denken und handeln können. Und obwohl Faktoren wie Partizipation, Segregation und Armut bei diesen Projekten mit berücksichtigt werden, sind es dennoch nur Tropfen auf den heißen Stein. Gut ist, dass die soziale Lage der Pflegebedürftigen und der Angehörigen bezüglich Wohn-, Arbeits- und Lebenssituation in den Vordergrund rückt, weil sie das soziale Klima entscheidend prägen. Doch was ist mit Menschen, die zum Beispiel an Alzheimer erkrankt sind und eine 24-Stunden-Betreuung benötigen?
Wie sieht deren Zukunft in der Pflege aus?
Ein Heimplatz für ältere Menschen mit Pflegestufe 5 kostet schnell 4.000 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt aber nur 2.005 Euro. Damit hat sich diese Versicherungsform – wohlwollend ausgedrückt – selbst zur Grundversorgung degradiert. Und die Pflegekosten für Alzheimerpatienten in einem spezialisierten Heim sind um ein Vielfaches höher. Wer es sich also leisten kann, sollte für den Fall der Fälle privat vorsorgen:
Risikoversicherung
Die Risikoversicherung ist unabhängig von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Hier wird dem Betroffenen monatlich eine vertraglich vereinbarte Leistung ausgezahlt. Die Leistungen stufen sich meistens in die Pflegestufen 1-4 prozentual ab. Mit einer Dynamik kann die Leistung den steigenden Kosten angepasst werden.
Pflegerente
Bei der Pflegerente handelt es sich im weitesten Sinne auch um eine Risikoversicherung. Diese ist jedoch beitragsstabil und wird monatlich zur freien Verfügung ausgezahlt. Ohne Beitragserhöhung erhöht sich die Absicherung durch die jährlichen Gewinnzuweisungen.
Pflegezeitversicherung
Die Pflegezeitversicherung sichert hingegen nur eine bestimmte Anzahl an Pflegestunden durch qualifiziertes Personal bzw. qualifizierte Institutionen ab.
Pflege-Bahr
Bei der Pflege-Bahr handelt es sich um eine neue Form der staatlichen Förderung von privaten Pflegezusatzversicherungen. Eine Ablehnung aus gesundheitlichen Gründen ist verboten. Andererseits darf noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Der Mindestbeitrag muss 10 Euro pro Monat betragen. Weitere Kriterien sind auch hierbei zu beachten.
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